Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Sehr geehrte Patienten und Angehörige,
 
uns ist es weiterhin erlaubt Therapien durchzuführen!!!
 
Link:
 
Teil 4
§ 6

(3) Kann das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zwischen Personen wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden, wie in Friseursalons, Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben, ist die Tätigkeit untersagt. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen Gründen dienen, wie solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, in Fußpflegeeinrichtungen, bei der Podologie, bei Physio-, Ergo- und Logotherapien, bei Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder Ähnliches. Es gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4, sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt. Zusätzlich gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 16. Dezember 2020

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

logo_praxisgemeinschaft_für_logopädie_und_ergotherapie_weiss

Kontakt

Gartenstraße 5  
56759 Kaisersesch

 

Tel. (02653) 910 520
Fax. (02653) 910 522

 

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

 
 
 
 
Telefon* 
 
 
 
Datenschutz* 
 

Sicherheitsabfrage

 
  _  _    __   __    ____     __   __  
 | \| ||  \ \\/ //  |  _ \\   \ \\/ // 
 |  ' ||   \ ` //   | |_| ||   \ ` //  
 | .  ||    | ||    | .  //     | ||   
 |_|\_||    |_||    |_|\_\\     |_||   
 `-` -`     `-`'    `-` --`     `-`'   
                                       
refresh
 

Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.