Wie komme ich zu einer Verordnung?
Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen bei Erwachsenen und Kindern diagnostizieren Fachärzte der Kinderheilkunde, Hals- Nasen- Ohrenheilkunde, Zahnärzte für Kieferorthopädie, Internisten, Neurologen und Allgemeinmediziner.
Wenn Sie das Gefühl haben, ihr Kind spreche nicht altergemäß, können Sie ihren behandelnden Arzt darauf hinweisen. Daraufhin stellt dieser den logopädischen Behandlungsbedarf fest und verordnet eine logopädische Therapie. Es besteht auch die Möglichkeit der ärztlichen Verordnung für ein logopädisches Beratungsgespräch.
Versichterte der gesetzlichen Kassen
Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten der logopädischen Behandlung.
Zuzahlung: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen zahlen einen Eigenanteil. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten.
Versicherte der privaten Kassen
Private Krankenversicherungen übernehmen in unterschiedlichem Umfang die Kosten für die Therapie. Auf Wunsch erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Private Leistungen/ Zusatzleistungen
Wir bieten auch Leistungen an, die außerhalb der kassenärztlichen Versorgung liegen. Diese Leistungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Für weitere Informationen zum Verordnungsweg stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.